Montag, 14. Juni 2010

Entwarnung

Ich habe heute die Planzeichnungen vom Bauamt erhalten und dort geht eindeutig hervor, dass das gesamte Gebiet 2-geschossig bebaubar ist.

Hier die Ausschnitt aus der Planzeichnung:



















Zur Legende:
WA ist der Verwendungszweck
In unserem Fall also allgemeines Wohngebiet
0,25 ist die Grenzflächenzahl
Gibt an, wie viel % der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Sind bei uns also gut 120m². Unser Haus wird mit 8,70x8,70m natürlich deutlich drunter liegen.
EH/DH dürfte selbsterklärend sein :)
Das o steht für offene Bauweise. Heißt dass bei Einzelhausbebauung seitliche und rückwertige
Grenz- und Bauwerksabstände einzuhalten sind. Kennt jeder unter den berühmten 3m Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Haus. Ausgenommen sind davon Garagen oder Carports ohne feste Verbindung zum Haus. Die dürfen grenzbebaut werden.

Die II ist die für uns wichtige Zahl. Sie gibt an, wieviele Vollgeschosse gebaut werden dürfen.

DNG ist die Dachneigung in °.

Dann überlegen wir uns mal, wie wir den Nachbarn erklären, dass wir jetzt 2-geschossig bauen können, während er anscheinend damals noch nicht durfte...

1 Kommentar:

  1. Ihr Glückspilze ! Stadtvilla ging bei uns nicht, da 2-geschossig.....

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